Zeit, die wir uns nehmen, ist Zeit, die uns etwas gibt
Ernst Ferstl

Kosten

 
 

Wer übernimmt die Kosten für die Therapie?

 

Die Kostenübernahme für die Psychotherapie hängt von der Art Ihrer Krankenversicherung ab. Gerne klären wir im persönlichen Vorgespräch mit Ihnen, welche Kostenübernahme in Ihrem speziellen Fall in Frage kommt. Im Folgenden werden die Abrechnungsmodalitäten, zu denen wir als approbierte psychologische Psychotherapeuten berechtigt sind, erläutert.

 
 

Gesetzlich Versicherte

 

Da wir nicht über eine Kassenzulassung verfügen, können wir mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht direkt, sondern über das so genannte Kostenerstattungsverfahren abrechnen.

 
 

Kostenerstattungsverfahren

 

Die Wartezeiten für Psychotherapeuten auf eine Kassenzulassung betragen derzeit mehrere Jahre, da von staatlicher Seite eine begrenzte Anzahl von Kassenzulassungen nicht überschritten werden darf. Die Folge ist eine Unterversorgung, die für die Patienten in langen Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz mündet.
Gemäß dem Gesetzgeber sind jedoch Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz von maximal drei Monaten und in dringenden Fällen sogar maximal sechs Wochen zumutbar.
Jeder gesetzlich versicherte Patient hat gemäß § 13 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V gegenüber seiner Krankenkasse nach der so genannten Sicherstellungspflicht, Anspruch zeitnah und fachgerecht medizinisch behandelt zu werden.
Zusammenfassend bedeutet dies, dass die Behandlung auch von nicht kassenzugelassenen Psychotherapeuten übernommen werden kann. Denn als solche verfügen sie über die gleiche Qualifikation wie kassenzugelassene Psychotherapeuten, nämlich Approbation und Eintrag ins Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung.
Nachfolgend haben wir das Vorgehen beim Kostenerstattungsverfahren für Sie zusammengefasst. Somit haben Sie die Möglichkeit, bereits im Vorfeld notwendige Schritte einzuleiten. Bei Fragen und Unklarheiten unterstützen wir Sie gerne.

 
  • 1. Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen:
    • Fordern Sie Adressen von Psychotherapeuten in Ihrer Umgebung an.
  • 2. Kontakt mit Psychotherapeuten aufnehmen:
    • Erkundigen Sie sich bei drei Psychotherapeuten nach einem Behandlungsplatz.
    • Halten Sie Datum der Anfrage und Länge der Wartezeit schriftlich fest.
    • Vordruck Anfrage Behandlungsplatz
  • 3. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Psychiater eine "Notwendigkeitsbescheinigung für Psychotherapie" ausstellen.
  • 4. Schreiben Sie einen formlosen Antrag auf Psychotherapie an Ihre Krankenkasse, indem Sie die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie beantragen.
  • 5. Zusätzlich stellen wir Ihnen ebenfalls eine "Notwendigkeitsbescheinigung" aus, welche Sie ebenfalls bei Ihrer Krankenkasse, am besten zusammen mit dem o. g. Antrag, einreichen.
 
 

Privatversicherte

 

Bei privatversicherten Patienten ist die Kostenübernahme gemäß den vereinbarten Versicherungsbedingungen unterschiedlich geregelt. Daher informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über Ihre vertraglichen Bedingungen für psychotherapeutische Leistungen.

 
 

Beihilfeberechtigte

 

Bei beihilfeberechtigten Patienten werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in der Regel übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 
 

Selbstzahler

 

Wenn Sie so schnell wie möglich eine Behandlung bei uns beginnen und sich mit bürokratischen Hürden nicht belasten möchten, besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung selbst zu übernehmen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt 100,55 pro Sitzung.

Design und Realisierung:
Wibke Kalinkat ( Design ) | Nils Fett ( Programmierung )